Speekly Steuerratgeber für Creators Teil 1: Als Speekly Creator selbständig machen – Das musst du wissen


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Zu Teil 1: Als Speekly Creator selbständig machen – Das musst du wissen
Zu Teil 2: Deine Steuererklärung und worauf du achten musst
Zu Teil 3: Alles zu Einnahmen und Ausgaben
Zu Teil 4: Die Umsatz- und Gewerbesteuer


Wenn du als Content Creator bei Speekly Geld verdienst, gibt es aus steuerlicher Sicht einige Dinge zu beachten. Welche Dinge das sind und welche Pflichten du hast, dass alles erfährst du in diesem Ratgeber. Viel Spaß.

Stand: 01.10.2022 - In Kooperation mit Steuerbuddy

Im ersten Teil unseres Steuerratgebers für Content Creators helfen wir Dir bei der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Bist Du Künstler, Freiberufler oder Gewerbetreibender?
  • Hinweis zur Sozialversicherung
  • Ein Gewerbe bzw. eine künstlerische Freiberuflichkeit anmelden
  • Die Künstlersozialkasse (KSK)
  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Wichtige Angaben & Pflichten
  • Dein Geschäftskonto

Selbstständig als Content Creator

Machst du dich als Speekly Creator selbständig, stehen dir auf einmal verschiedene Akteure gegenüber:

  • Dein Auftraggeber / Kunde
  • Die Sozialversicherungsträger (z.B. die Krankenversicherung)
  • Die Künstlersozialkasse (KSK)
  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Die Gemeindeverwaltung
  • Das Finanzamt

Du hast gegenüber all diesen Akteuren bestimmte Pflichten. Welche das sind und was für dich zu tun ist erklären wir dir im folgenden Abschnitt.

Grundsatzfrage: Bist du Künstler / Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Wenn du dich entschließt, dich als Speekly Creator selbständig zu machen, stellt sich erst einmal die Frage, als was deine Tätigkeit klassifiziert wird. Deine Tätigkeit kann eine gewerbliche Tätigkeit sein, oder auch eine künstlerische / freiberufliche Tätigkeit.

Als selbständiger Künstler und Publizist hast du die Möglichkeit, dich für geringere Beträge im Bereich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) abzusichern.
Um herauszufinden, ob eine künstlerische Tätigkeit vorliegt, ist die insgesamt ausgeübte Tätigkeit zu beurteilen. Im Zweifelsfall kannst du dich bei der Künstlersozialkasse melden, um deine Tätigkeit zu überprüfen: www.kuenstlersozialkasse.de

Beispiel: Eine schriftstellerische Tätigkeit wird dem künstlerischen Bereich zugeordnet. Voraussetzung ist nur, dass eine eigenständige geistige Leistung als Autor von dir erbracht wurde. Eine Tätigkeit im Bereich der Werbung verfolgt grundsätzlich keinen kulturellen Zweck und ist somit immer eine gewerbliche Tätigkeit.

Tipp: Da du als Mitglied in der Künstlersozialkasse deutlich geringere Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlst, ist es definitiv einen Versuch wert, dort einen Antrag zu stellen. Alle weiteren Infos dazu findest du auf der Webseite der Künstersozialkasse.

Als Gewerbetreibender musst du dich selber um deine Krankenversicherung kümmern. Dabei hast du die Möglichkeit Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, einer Ersatzkasse oder einer privaten Krankenkasse zu werden.

Hinweis: Darüber hinaus sei vorab angemerkt, dass die steuerlichen Konsequenzen in den meisten Fällen unerheblich sind. Sollte dein Gewinn eines Jahres den Wert von 24.500 € nicht übersteigen, dann ergeben sich keinerlei steuerliche Unterschiede oder Konsequenzen, da die Gewerbesteuer erst gar nicht anfällt.

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Hinweis zur Sozialversicherung

Sofern du bisher in anderen Bereichen schon versichert bist (zum Beispiel über eine Familienversicherung, eine studentische Versicherung oder als Arbeitnehmer) ist hier besondere Vorsicht geboten, sodass wir dir hier empfehlen, eine entsprechende Beratung bei deiner Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Bist du Rentner bestehen hier ebenfalls Besonderheiten, die mit der zuständigen Krankenversicherung besprochen werden sollten. In diesen Bereich fällt auch die Frage, in welchem zeitlichen Rahmen deine Tätigkeit ausgeübt wird und ob diese Tätigkeit gegebenenfalls nur eine Nebentätigkeit ist. Diese wird in den meisten Fällen keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge auslösen.

Gewerbe bzw. künstlerische Freiberuflichkeit anmelden

  1. Anmeldung beim Gewerbeamt: Solltest du nach einer entsprechenden Prüfung oder Beratung feststellen, dass deine Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit ist, so ist mit der Aufnahme der Tätigkeit eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. In vielen Kommunen ist die Gewerbeanmeldung auch online möglich. Die Gebühren betragen hier zwischen 15 und 50 €. Wenn du eine Gewerbeanmeldung abgegeben hast, informiert die Kommune elektronisch das Finanzamt.

  2. Registrierung bei deinem zuständigen Finanzamt: Unabhängig von der Gewerbeanmeldung musst du (egal ob du Gewerbetreibender oder Künstler/Freiberufler bist) dich bei deinem zuständigen Finanzamt registrieren lassen. Das Finanzamt hat dafür einen entsprechenden steuerlichen Erfassungsbogen vorbereitet. Dieser steuerliche Erfassungsbogen kann von dir selber über das Portal der Finanzverwaltung (Elster) ausgefüllt werden. Hinweis: für weitere Datenübertragungen (bspw. deiner Steuererklärung) ist eine vorangehende Registrierung (in einem zweistufigen Verfahren) über dieses Portal notwendig.

Künstlersozialkasse (KSK)

Sollte deine Tätigkeit als freiberuflich / künstlerisch bzw. publizistisch klassifiziert werden, wirst du in der Künstlersozialkasse Pflichtmitglied. D.h. du bist dann über deine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert. Der Vorteil ist, dass du nur etwa 50% der regulären Beiträge selber zahlen musst. Der Rest wird von der Künstlersozialkasse subventioniert.
Melde dich am besten proaktiv bei der Künstlersozialkasse, um deine Tätigkeit zu überprüfen:
www.kuenstlersozialkasse.de

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Als Gewerbetreibender bist du zwangsweise Mitglied im Bereich der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Dabei wird bei den meisten Gründern für die ersten Jahre oder für Unternehmen mit geringem Gewinn eine Befreiung oder erhebliche Ermäßigung (zumeist auf Antrag) der IHK-Beiträge gewährt.
Am besten gehst du auch hier proaktiv auf die IHK zu: ihk.de

Wichtige Angaben & Pflichten

In der Gewerbeanmeldung, bzw. dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, gibst du den konkreten Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit an. Ab diesem Zeitpunkt besteht für dich auch die Verpflichtung deine betrieblich veranlassten Ausgaben und Einnahmen aufzuzeichnen. Hierbei empfehlen wir dir (unabhängig von dem Turnus der Umsatzsteuervoranmeldung) immer zeitnah (im Idealfall wöchentlich) deine Belege zu ordnen und zu systematisieren. Dabei helfen dir entsprechende Buchhaltungstools, die auch online nutzbar sind. Einige dieser Tools haben zudem die Möglichkeit, dass dein Steuerberater dich direkt bei der Nutzung dieses Tools unterstützen kann. Wir können dir hier Lexoffice (https://www.lexoffice.de) oder SevDesk (https://sevdesk.de) empfehlen.

Im steuerlichen Erfassungsbogen werden deine persönlichen Daten, sowie wirtschaftlichen Verhältnisse und deine Umsatz- sowie Gewinnplanung für das laufende und das kommende Jahr abgefragt. Am besten nimmst du dafür deinen Businessplan (falls vorhanden). Hieraus dürften sich wohl die meisten abgefragten Informationen entnehmen lassen.

Hier empfehlen wir dir dennoch eine Rücksprache mit einem Steuerberater, um insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer die richtigen Angaben zu machen und Anträge zu stellen. Mögliche Rückfragen wird dir das Finanzamt dann per Post stellen. Ebenso teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer schriftlich mit. Diese gibst du dann zukünftig auf deiner Rechnung und Umsatzsteuervoranmeldung an.

Geschäftskonto

Um deine selbständigen Einnahmen und Ausgaben von Anfang an sauber von deinen privaten Finanzen zu trennen, empfiehlt sich ein separates Geschäftskonto. Oft bieten Geschäftskonten auch technische Anbindungen zu Buchhaltungstools, sodass du dir einiges an Arbeit sparen kannst in der Vorbereitung deiner Buchhaltung bzw. deiner Steuererklärung.

Wir können dir hier die Geschäftskonten von N26 (https://n26.com/de-de), Kontist (https://kontist.com) oder Penta (https://getpenta.com/de/) empfehlen.


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