SPEEKLY STEUERRATGEBER FÜR CREATORS Teil 2: Deine Steuererklärung und worauf du achten musst
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Zu Teil 1: Als Speekly Creator selbständig machen – Das musst du wissen
Zu Teil 2: Deine Steuererklärung und worauf du achten musst
Zu Teil 3: Alles zu Einnahmen und Ausgaben
Zu Teil 4: Die Umsatz- und Gewerbesteuer
Wenn du als Content Creator bei Speekly Geld verdienst, gibt es aus steuerlicher Sicht einige Dinge zu beachten. Welche Dinge das sind und welche Pflichten du hast, dass alles erfährst du in diesem Ratgeber. Viel Spaß.
Stand: 01.10.2022 - In Kooperation mit
Im zweiten Teil unseres Steuerratgebers befassen wir uns mit:
- Die Steuererklärung – Pflicht für selbständige Speekly Creators
- Diese Steuererklärungen musst du abgeben
- Die Einkommenssteuer & Einnahmen-Überschuss-Rechung (EÜR)
- Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer
- Die Höhe der Vorauszahlungen anpassen
- Dein Einkommenssteuersatz für 2021
- Die Kirchensteuer 2021
- Das Steuerjahr
- Diese Belege musst du mit der Steuererklärung abgeben
- So lange musst du deine Steuerunterlagen aufbewahren
- Wann muss die Einkommenssteuer bezahlt werden?
Deine Steuererklärung und worauf du achten musst:
Als selbständiger Speekly Creator bist du grundsätzlich verpflichtet jährlich eine Steuererklärung bei deinem zuständigen Finanzamt einzureichen. Worauf du dabei achten musst, erklären wir dir im folgenden Abschnitt.
Dein Einkommenssteuersatz für 2021
Der persönliche Einkommensteuersatz bemisst sich nach der Höhe des jährlichen Einkommens und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) für 2021 wie folgt geregelt:
Steuersatz | Single | Verheiratet (bzw. gemeinsame Veranlagung |
---|---|---|
0% | 0 € – 9.744 € | 0 € – 19.488 € |
14% - 42% | 9.745 € – 57.918 € | 19.508 € – 115.837 € |
42% | 57.919 € – 274.612 € | 115.838 € – 549.225 € |
45% | ab 274.613 € | ab 549.226 € |
Um eine Vorstellung deiner persönlichen Steuerbelastung zu haben, kannst du auf der Seite des Finanzministeriums selber eine Berechnung durchführen: Steuerrechner des BMF
Steuererklärung – Pflicht für selbständige Speekly Creators
Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass derjenige, der unternehmerische Einkünfte hat zwangsweise eine Steuererklärung abgeben muss. Dabei ist die Frist zur Abgabe der
Steuererklärung davon abhängig, ob du die Steuererklärung selber erstellst oder dich dabei von einem Steuerberater unterstützen lässt bzw. ob du überhaupt eine Steuererklärung abgeben musst.
Solltest du, trotz Aufforderung, deine Steuererklärung nicht abgeben, kann das Finanzamt hier entsprechende Zwangsgelder festsetzen, um dich zur Abgabe der Steuererklärung zu motivieren. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch deine Einkünfte schätzen und aufgrund dieser großzügigen Schätzung einen Steuerbescheid erlassen. Ebenso wird das Finanzamt bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung regelmäßig einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser steigt, je länger du die Frist überschreitest. Ist es dir nicht möglich, die Fälligkeit zur Zahlung der Steuern einzuhalten, setzt das Finanzamt automatisch Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent jeden Monat fest.
Besteuerungszeitraum | Abgabefrist ohne Steuerberater | Abgabefrist mit Steuerberater |
---|---|---|
2020 | 1. November 2021 | 31. August 2022 |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 |
2022 | 31. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
Diese Steuererklärungen musst du abgeben
Nachdem du dich als Speekly Creator selbständig gemacht hast, teilt dir das Finanzamt (im ersten Schreiben) mit, welche Steuererklärung du zukünftig abgeben musst. Dabei handelt es sich, bei den meisten Steuererklärungen, um jährliche Steuererklärungen. Da du unternehmerisch als Künstler/Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig bist, wird das Finanzamt immer die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verlangen.
Warst du bisher ausschließlich als Arbeitnehmer tätig oder hast bis dato gar keine Einkünfte erzielt, so musstest du noch keine Steuererklärung abgeben. Sofern neben den Einkünften als
Arbeitnehmer oder als Rentner andere Einkünfte den Betrag von 410 € im Jahr übersteigen, musst du eine Steuererklärung abgeben.
Einkommenssteuer & Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Nachdem du dich als Speekly Creator selbständig gemacht hast, hat das Finanzamt dir auch mitgeteilt, dass eine entsprechende Gewinnermittlung für deine Tätigkeit abgeben werden muss. In den meisten Fällen handelt es sich um eine sogenannte Einnahmen-Überschuss- Rechnung (EÜR). Bei dieser Gewinnermittlung werden die im Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen, den im Kalenderjahr bezahlten Ausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis sind die Einkünfte aus deiner Tätigkeit.
Insbesondere in der Anfangsphase können hier auch Verluste entstehen. Diese Verluste können grundsätzlich im selben Jahr mit anderen Einkünften oder in nachfolgenden Jahren verrechnet werden. Hier lassen sich gewisse steuerliche Vorteile erzielen, zu denen du dich im Zweifel beraten lassen solltest.
Vorauszahlung für die Einkommenssteuer
Erst wenn dein gesamtes Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag (Existenzminimum) liegt entsteht überhaupt erst eine Einkommensteuerbelastung. Sofern die zu erwartende Nachzahlung der Einkommensteuer einen Betrag von 400 € übersteigt, wird das Finanzamt dich auffordern, zukünftig quartalsweise Vorauszahlung auf die Einkommensteuer zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zur Zahlung fällig. Du kannst die Vorauszahlungen selber überweisen oder von deinem Geschäftskonto abbuchen lassen. Wir empfehlen dir dem Finanzamt eine entsprechende SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen, damit die Zahlung immer pünktlich beim Finanzamt ankommt und du keine Säumniszuschläge zahlen musst.
Höhe der Vorauszahlungen anpassen
Sollten bei dir quartalsweise Vorauszahlungen festgesetzt worden sein, kannst du dich direkt an dein zuständiges Finanzamt wenden, und ggfls. eine Anpassung an die aktuellen Einkünfte beantragen. Denn die Vorauszahlungen basieren auf Gewinnen des Vorjahres und man kann nicht immer davon ausgehen, dass im nächsten Jahr die gleichen Gewinne erzielt werden und man finanziell in der Lage ist, die Vorauszahlungen zu leisten.
Kirchensteuer 2021
Die Kirchensteuer liegt generell bei 9%, nur in Bayern und Baden-Württemberg liegt diese bei 8%. Dabei wird der Prozentsatz auf die persönliche Einkommensteuer und nicht auf die Einnahmen oder das Einkommen berechnet.
Steuerjahr
Das Steuerjahr umfasst immer ein Kalenderjahr und gilt somit vom 01.01. – 31.12. Der Steuerbescheid enthält also alle Einkünfte, die in diesem Zeitraum entstanden sind. Dies gilt auch, wenn du deine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen hast.
Diese Belege musst du mit der Steuererklärung abgeben
Ab 2017 kann die Einkommensteuererklärung ohne Belege abgegeben werden, jedoch müssen auf Nachfrage des Finanzamts deine Belege vorgelegt werden. Du bist also verpflichtet deine Belege aufzubewahren.
So lange musst du deine Steuerunterlagen aufbewahren
Als Unternehmer musst du deine Steuerunterlagen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren. Für Privatpersonen gilt keine Aufbewahrungsfrist. Dennoch sollten die Unterlagen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids und vor allem bei vorläufigen Steuerbescheiden aufbewahrt werden.
Wann muss die Einkommenssteuer bezahlt werden?
Grundsätzlich ist die Steuerzahlung einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids fällig. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen, musst du mit Säumniszuschlägen rechnen. Diese Säumniszuschläge betragen 1% der Nachzahlung pro Monat Verzug.
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