Creators AGBs

Creator AGB

Die Speekly GmbH, Stolberger Str. 90 D, 50933 Köln (nachfolgend „Speekly GmbH“) ist Betreiber der Plattform Speekly (nachfolgend „Speekly“). Der Zugang zu Speekly erfolgt unter der Web-Adresse „www.speekly.de“.
Speekly ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), die Erstellung von Video-Clips (nachfolgend „Video“) in Auftrag zu geben und das zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Diese Videos dienen insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten.
Für die Erstellung eines Videos erteilt eine Brand einen Auftrag an Speekly GmbH über die Speekly-Plattform. Speekly GmbH wird für die Erstellung des Videos einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“).
Vor verbindlicher Vergabe des Auftrages an Speekly GmbH kann die Brand eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Videos durch Speekly GmbH unterbeauftragt werden soll. Hierfür wird die Brand eine Beschreibung des Auftrages erstellen (nachfolgend „Briefing“) und dieses über die vorgesehenen Funktionen auf Speekly übermitteln (nachfolgend „Posting“).
Die über Speekly angebundenen Creator können das Posting einsehen und sich für die Erstellung des Videos bewerben. Hierfür erstellen die Creator digitale Bewerbungen.
Gegen Anzahlung der Vergütung kann die Brand die Bewerbungen einsehen und anschließend einen Creator auswählen.
Die Brand erteilt nachfolgend Speekly GmbH über die Speekly-Plattform den Auftrag, das Video durch Unterbeauftragung des ausgewählten Creator erstellen zu lassen. Speekly GmbH wird dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Videos gemäß Briefing sowie weiterer Vorgaben in eigener Verantwortung erteilen.
Nach Erstellung des Videos durch den Creator wird dieser das Video auf Speekly hochladen und somit Speekly GmbH sowie der Brand zugänglich machen.
Der Zugang von Creators und Brands (nachfolgend jeweils auch „Nutzer“) zu Speekly erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos auf Speekly.de (nachfolgend „Account“) unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Speekly akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können die Nutzer die Funktionalitäten von Speekly in Anspruch nehmen.
Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob Speekly den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von Speekly hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.
Die nachfolgenden AGB (die „Creator AGB“) regeln – in Ergänzung zu den Speekly AGB (abrufbar unter www.speekly.de/agb – das Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Creator.

  1. Geltungsbereich
    (1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Speekly GmbH regeln besondere Bestimmungen zwischen Speekly GmbH und dem Creator. Sie ergänzen die Speekly AGB, die zusätzlich zu diesen Creator AGB gelten.
    (2) Verwendet ein Creator eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn Speekly den Geschäftsbedingungen des Creators nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    (3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge:

  2. Ggfs. bestehende individuelle Vereinbarungen

  3. diese Creator AGB

  4. die Speekly AGB

  5. Leistungsgegenstand
    (1) Der Creator erstellt gemäß der von der Brand über Speekly zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung (Briefing) das beauftragte Video und überlässt Speekly GmbH die in Ziffer 5 näher bezeichneten Nutzungsrechte hieran gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    (2) Der Creator wird die Erstellung des Videos persönlich ausführen.
    (3) Die Lieferung und Übergabe des Videos durch Creator erfolgt durch Hochladen des Video mittels der hierfür auf Speekly vorgesehenen Funktion. Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Creator das Video spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss und Erhalt der Produktionsmittel hochladen.
    (4) Der Creator verpflichtet sich vertraglich zur einmaligen angemessenen Anpassung des vertraglich geschuldeten Videos im Rahmen einer (1) Feedback-Schleife. Diese einmalige Anpassung ist durch das vertragliche Entgelt abgegolten. Eine solche Anpassung kann nur gefordert werden, wenn sich die Änderungswünsche innerhalb des durch das Briefing festgelegten Rahmens halten. Eine angeforderte Anpassung hat durch den Creator innerhalb von 3 Kalendertagen zu erfolgen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Creator ist nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn die im Rahmen des Anpassungswunsches gestellten Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind. Die Pflichten des Creators zur Gewährleistung im Falle einer mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
    (5) Dem Creator stehen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Dritten (insbesondere der beauftragenden Brand) keine eigenen Ansprüche oder Rechte zu.

  6. Vertragsabschluss; Rücktrittsrecht
    (1) Die Übermittlung der Bewerbung durch den Creator auf der Speekly-Plattform stellt ein Angebot an Speekly GmbH zum Abschluss eines Vertrages bezüglich der Erstellung des Videos durch den Creator dar. Das Angebot bezieht sich inhaltlich auf die Bestimmung des Briefings durch die Brand gemäß Ziffer 3 Abs. 1 der Speekly AGB. Der Creator ist an das Angebot drei Wochen lang gebunden.
    (2) Der Vertrag kommt zwischen dem Creator und Speekly GmbH zustande durch die Annahme dieses Angebotes durch Speekly GmbH. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer elektronischen Bestätigung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.
    (3) Speekly GmbH ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet. Die Erstellung eines Angebots (Bewerbung) wird nicht vergütet.
    (4) Speekly GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftrag der Brand vorzeitig beendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Brand die für die Erstellung des Videos erforderlichen Produktionsmittel (siehe Ziffer 7) nicht rechtzeitig übersendet. In diesem Fall erhält der beauftragte Creator eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der ursprünglich zwischen ihm und Speekly GmbH vereinbarten Vergütung.

  7. Vergütung
    (1) Speekly GmbH schuldet dem Creator für die Erstellung des auftragsgemäßen Videos eine Vergütung. Die Vergütung für einen konkreten Auftrag wird auf der Speekly-Plattform vor Abgabe der Bewerbung angezeigt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, wobei die Gutschrift als PDF-Datei durch den Creator über Speekly abgerufen werden kann.
    (2) Der Zahlungsanspruch des Creators wird mit Abnahme des Videos durch Speekly GmbH fällig; § 641 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Abnahme hat zu erfolgen, wenn das Video auf Speekly hochgeladen wurde und dem vereinbarten Vertragsinhalt gemäß des Brand-Briefings entspricht.
    (3) Die Abnahme erfolgt als elektronische Mitteilung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.

  8. Geistige Eigentumsrechte
    (1) Der Creator überträgt zum Zwecke der Vertragserfüllung die Nutzungs- und Verwertungsrechte hinsichtlich des erstellten Videos nach näherer Maßgabe von Abs. 2 auf Speekly GmbH.
    (2) Im Zeitpunkt des Hochladens des Videos auf Speekly räumt der Creator der Speekly GmbH alle geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Nutzungsrechte an Urheberrechten) an und in Bezug auf das hochgeladene Video (das „Werk“) ein. Die Rechteeinräumung umfasst unter anderem die Befugnis der Speekly GmbH, das Werk im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Befugnis, das Werk interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen wie Kabel, Satellit, allen Funkübertragungssystemen jeder Art in allen Standards nutzbar zu machen. Die vorstehenden Rechte können von Speekly GmbH nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen werden (insbesondere auf die beauftragende Brand). Speekly GmbH und diejenigen Personen, denen Speekly GmbH hierzu das Recht einräumt, sind berechtigt, das von dem Creator geschaffene Werk zu bearbeiten und zu ändern sowie das so bearbeitete oder geänderte Werk zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten.
    (3) Der Creator verzichtet hiermit, soweit rechtliche zulässig, auf die ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes, auf das Recht, als Urheber genannt zu werden und auf das Recht auf Zugang zu dem Werk.
    (4) Speekly GmbH nimmt hiermit alle vorstehenden Rechteübertragungen und Lizenzen vorab an.

  9. Gewährleistung
    (1) Der Creator gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Inhalte gemäß des Briefings und gegebenfalls der im Nachgang des Briefings vereinbarten Änderungen oder Präzisierungen erfüllt werden.
    (2) Der Creator versichert, dass das von ihm erstellte Video frei von Rechten Dritter ist und eine Verwendung des Videos keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt.
    (3) Der Creator hat Speekly GmbH von solchen Schäden auf erstes Anfordern freizuhalten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen, es sei denn, der der Creator hat diese Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
    (4) Der Creator ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend Speekly GmbH mitzuteilen.

  10. Produktionsmittel
    (1) Die an den Creator für die Erstellung eines Videos zur Verfügung gestellten Produktionsmittel (z.B. das per Video zu bewerbende Produkt der Brand) sind Eigentum von Speekly GmbH. Sie sind nach Erstellung des Videos unverzüglich an Speekly GmbH herauszugeben. Das Produktionsmittel muss sich hierbei in einem der vorgesehenen Verwendung (Produktion des Videos) entsprechenden Zustand befinden. Dies gilt nicht, soweit die Produktionsmittel bei vertragsgemäßer Erstellung des Videos planmäßig verbraucht werden und dadurch als Sache untergehen.
    (2) Eine Herausgabepflicht besteht nicht, wenn das Produkt ausdrücklich an den Creator dauerhaft überlassen wurde. Stellt der Creator das geschuldete Video nicht fristgemäß auf Speekly bereit oder verweigert der Creator die geschuldete Anpassung gemäß Ziffer 2 Abs. 4, sind überlassene Produktionsmittel auch dann herauszugeben, falls diese dauerhaft überlassen wurden.
    (3) Die vorstehenden Absätze gelten auch dann, wenn die Übergabe (Besitzverschaffung) der Produktionsmittel an den Creator unmittelbar durch die Brand erfolgt ist.
    (4) Verstößt der Creator gegen seine Pflicht zur fristgemäßen Herausgabe der Produktionsmittel, so hat er an Speekly GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des allgemeinen Verkaufspreises des Produktionsmittels zu leisten, mindestens jedoch in Höhe von EUR 150,00. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Rechte auf Herausgabe und auf Schadensersatz, wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.

  11. Kundenschutz
    (1) Gegenüber Speekly GmbH ist der Creator zum Kundenschutz verpflichtet. Der Creator darf von Kunden (Brands), die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt werden, weder unmittelbar, noch mittelbar über Dritte, Aufträge zur Erstellung von Marketing/Brand-Videos im Bereich des „User-Generated Content“ wahrnehmen. Der Kundenschutz gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er gilt während des Vertragsverhältnisses zwischen Speekly GmbH und dem Creator und für die Dauer eines Jahres nach dessen Beendigung. Unter Vertragsverhältnis ist sowohl die konkrete Beauftragungen des Creators mit der Erstellung eines Videos als auch der allgemeine Nutzungsvertrag hinsichtlich der Speekly-Platform zu verstehen (abgeschlossen durch Erstellung eines Nutzeraccounts), die dem Creator den Einblick in den Kundenstamm von Speekly GmbH ermöglicht.
    (2) Ist unklar, ob Brands dem Creator im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind, so muss der Creator nachweisen, dass ihm die Brands außerhalb seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind.
    (3) Sperrt Speekly GmbH den Creator von der Nutzung der Plattform, ohne dass für die Sperrung ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Kundenschutzklausel unwirksam, wenn der Creator innerhalb von einem Monat nach der Sperrung schriftlich erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.

  12. Änderungen der AGBs
    (1) Speekly GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Creator nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
    a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
    b) wenn die Änderung der Speekly GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
    c) wenn gänzlich neue Leistungen der Speekly GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Speekly GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Creator nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
    d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Creator ist.
    (2) In einem solchen Fall wird die Speekly GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Creator bei der Speekly GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
    (3) Widerspricht der Creator den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Speekly GmbH wird den Creator mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
    (4) Creator können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

  13. Schlussbestimmungen
    (1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
    (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
    (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Speekly GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.