Speekly Creator AGB - Version 4: zuletzt geändert am 08.11.2024
Hinweis: Die nachfolgend verwendeten Personenbezeichnungen und Pronomen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Präambel
Die Speekly GmbH, Stolberger Str. 90 D, 50933 Köln (nachfolgend „Speekly GmbH“) ist Betreiber der Plattform Speekly (nachfolgend „Speekly“). Der Zugang zu Speekly erfolgt unter der Web-Adresse www.speekly.de (nachfolgend Webseite).
Speekly GmbH ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), die Erstellung von Video-und Fotoinhalten (nachfolgend „Content“) durch einen externen unterbeauftragen Anbieter (nachfolgend „Creator“) in Auftrag zu geben und an diesem Content Nutzungsrechte zu erwerben. Hierfür erstellt die Brand eine Beschreibung des gewünschten Contents mit Spezifikationen (nachfolgend „Briefing“) und übermittelt dieses über die vorgesehenen Funktionen auf Speekly (nachfolgend „Auftrag“). Die über Speekly angebundenen Creators können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Contents bewerben. Die Brand kann die Bewerbungen einsehen und anschließend eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Contents durch Speekly GmbH unterbeauftragt werden soll. Die nachfolgenden AGB (die „Speekly Creator AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Creator.
- Geltungsbereich
(1) Die Speekly Creator AGB regeln besondere Bestimmungen zwischen Speekly GmbH und dem Creator. Sie ergänzen die Speekly Brand AGB, die zusätzlich zu diesen Creator AGB gelten. Creators können ausschließlich Unternehmer sein. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB).
(2) Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Speekly Creator AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein textförmlicher Vertrag bzw. unsere textförmliche Bestätigung maßgebend.
(3) Eigene Geschäftsbedingungen der Creators gelten nicht, auch wenn die Speekly GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Leistungsgegenstand
(1) Der Creator erstellt gemäß dem von der Brand über Speekly zur Verfügung gestellten Briefing den beauftragten Content und überträgt Speekly GmbH die Rechte an diesem Content gemäß der Bestimmungen unter Ziffer 5 dieser Creator AGB.
(2) Der Creator wird die Erstellung des Contents persönlich ausführen oder sich sorgfältig ausgesuchter Personen zur Mithilfe bzw. Contenterstellung bedienen, die er in eigener Verantwortung beauftragt (nachfolgend „Co-Creator“). Der Creator wird selbst im Content sichtbar sein bzw. auftreten oder sich von der Brand ausgewählter anderer Personen bedienen, welche der Rechteübertragung zugestimmt haben.
(3) Die Lieferung und Übergabe des Contents durch Creator erfolgt durch Hochladen des Contents mittels der hierfür auf Speekly vorgesehenen Funktion. Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Creator den Content spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss und Erhalt der Produktionsmittel (wie näher definiert in Ziffer 7 dieser Creator AGB) hochladen.
(4) Der Creator verpflichtet sich vertraglich zur einmaligen angemessenen Anpassung des vertraglich geschuldeten Contents im Rahmen einer (1) Feedback-Schleife. Diese einmalige Anpassung ist durch das vertragliche Entgelt abgegolten. Eine solche Anpassung kann nur gefordert werden, wenn sich die Änderungswünsche innerhalb des durch das Briefing festgelegten Rahmens halten. Eine angeforderte Anpassung hat durch den Creator innerhalb von 3 Kalendertagen zu erfolgen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Creator ist nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn die im Rahmen des Anpassungswunsches gestellten Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind. Die Pflichten des Creators zur Gewährleistung im Falle einer mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
(5) Ein Vertragsverhältnis wird ausschließlich zwischen der Speekly GmbH und dem Creator begründet. Dem Creator stehen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Dritten („Dritter“ meint jede natürliche oder juristische Person, die nicht Partei dieser Creator AGB ist) (insbesondere der beauftragenden Brand) keine eigenen Ansprüche oder Rechte zu.
(6) Der Creator gewährleistet, dass der vereinbarte Content gemäß des Briefings, etwaiger Zusatzleistungen und gegebenenfalls der im Nachgang des Briefings vereinbarten Änderungen oder Präzisierungen erstellt wird.
- Vertragsabschluss
(1) Die Übermittlung der Bewerbung durch den Creator auf Speekly stellt ein Angebot des Creators an Speekly GmbH zum Abschluss eines Vertrages bezüglich der Erstellung des Contents durch den Creator dar. Das Angebot bezieht sich inhaltlich auf die Bestimmung des Briefings durch die Brand gemäß Ziffer 3 Abs. 1 der Speekly AGB. Der Creator ist an das Angebot drei Wochen lang gebunden, sofern er seine Bewerbung nicht bis zur Auswahl durch die Brand wieder zurückzieht, was jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich ist.
(2) Der Vertrag kommt zwischen dem Creator und Speekly GmbH zustande durch die Annahme dieses Angebotes durch Speekly GmbH. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer elektronischen Bestätigung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.
(3) Speekly GmbH ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet. Die Erstellung eines Angebots (Bewerbung) wird nicht vergütet.
(4) Speekly GmbH kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftrag der Brand vorzeitig beendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Brand die für die Erstellung des Contents erforderlichen Produktionsmittel (wie näher definiert Ziffer 8) nicht rechtzeitig übersendet. In diesem Fall erhält der beauftragte Creator eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% der ursprünglich zwischen ihm und Speekly GmbH vereinbarten Vergütung zzgl. eventueller Zusatzleistungen.
- Vergütung
(1) Speekly GmbH schuldet dem Creator für die Erstellung des auftragsgemäßen Contents eine Vergütung. Die Mindestvergütung für einen konkreten Auftrag wird auf Speekly vor Abgabe der Bewerbung angezeigt. Der Creator kann innerhalb des geposteten Briefings oder eines bereits erteilten Auftrags noch kostenpflichtige Zusatzleistungen zusätzlich anbieten. Nimmt die Brand das Angebot an, wird eine entsprechende verbindliche Vertragsergänzung durch die Bereitstellung eines Zusatzauftrags im Chat dokumentiert. Die Zahlung der Preiserhöhung erfolgt über einen zusätzlichen Zahlungslink. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Speekly erstellt dabei eine Gutschrift über die Vergütung zugunsten des Creators, wobei die Gutschrift als PDF-Datei durch den Creator über Speekly abgerufen werden kann.
(2) Der Zahlungsanspruch des Creators wird mit Abnahme des Contents durch Speekly GmbH fällig; § 641 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Abnahme hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen, wenn der Content auf Speekly hochgeladen wurde und dem vereinbarten Vertragsinhalt gemäß des Brand-Briefings und den ggf. gebuchten Zusatzleistungen entspricht bzw. nach Vornahme der einmaligen angemessenen Anpassung im Sinne der Ziffer 2 Abs. 4.
(3) Die Abnahme erfolgt als elektronische Mitteilung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.
- Geistiges Eigentum
(1) Der Creator räumt der Speekly GmbH unwiderruflich das ausschließliche (auch unter Ausschluss des Creators), zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem Content für alle bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere alle Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Außerdem gehört hierzu das Recht, den Content auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten sowie das Recht zur nicht öffentlichen und zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung, auch durch Bild-, Ton- oder sonstige Informationsträger, das Recht zur Nutzung, Bereitstellung und Verwertung in Datennetzen und Onlinediensten einschließlich des Rechts, die Ergebnisse den Nutzern der vorgenannten Netze und Dienste zum Abruf und zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen Weiterhin gehört hierzu, soweit nicht eine entsprechende Einschränkung vereinbart wurde, das Recht der redaktionellen und werblichen Verwertung (jeweils und insbesondere in Print/ePaper-Veröffentlichungen, einschließlich Kundenmagazinen/ Broschüren, in elektronischen Ausgaben/Anwendungen, in Internet- und mobilen Angeboten sowie innerhalb von Social Media Kanälen wie z.B. Facebook, Instagram und YouTube), auch für Zwecke der Eigenwerbung (z.B. in Präsentationen, Darstellung von Case Studies auf Websites etc.), im Rahmen von Werbeanzeigen in beliebigen Print- und Onlinemedien, für TV- und Kinowerbung, für Werbung im Internet (Banners, Social Media etc.), für PR-Zwecke und für die Abbildung von Produkten und deren Verpackungen, einschließlich der Nutzung am Point of Sale (z.B. Flyer und Aufsteller), für Schaufenster-Werbung, im Rahmen von On-the-Ground-Dekoration, für die Bewerbung auf Plakaten/Litfaßsäulen und für Werbematerial-Sonderdrucke (z.B. Broschüren) sowie die Nutzung im Rahmen von begleitenden. Hierzu gehört ferner, das Recht, den Content ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz („KI-Systeme“) zu verwenden, insbesondere ihre Beiträge als Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze in ein KI-System einzuspeisen, sie in ein KI-System als Prompt (Input) einzugeben und das von dem KI-System generierte Ergebnis (Output) im Rahmen der genannten Nutzungsarten beliebig zu verwerten.
(2) Der Content darf unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Creators bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Der Creator verzichtet hierbei auf jegliches Recht, den Content, seine Verwendung oder solche Kopien oder andere Materialien, die in Verbindung damit verwendet werden, zu prüfen und zu genehmigen. Es besteht somit kein Recht auf Genehmigung, kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung und kein Anspruch (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aufgrund der Verletzung der Privatsphäre, Verleumdung oder des Rechts auf Öffentlichkeit), der sich aus der Verwendung, Unschärfe, Veränderung, Verzerrung, illusionären Wirkung, fehlerhaften Reproduktion, Fiktionalisierung oder Verwendung des Bildes des Creators, seiner Abbildung und seines Abbildes und seines Namens in irgendeiner zusammengesetzten Form ergibt.
(3) Creator räumt Speekly GmbH ferner das Recht ein, Dritten Nutzungsrechte nach vorstehender Ziffer einzuräumen (Recht zur Unterlizenzierung).
(4) Creator räumt Speekly GmbH auch das Recht ein, Verletzungen der eingeräumten Rechte durch Dritte, außergerichtlich und gerichtlich im eigenen Namen zu verfolgen und wird hierfür alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen.
(5) Speekly GmbH ist nicht dazu verpflichtet, den Content zu nutzen.
(6) Soweit ein Creator Content, der nicht zuvor von einer Brand beauftragt worden ist für Speekly GmbH erstellt und diese auf Speekly hochlädt oder sonst an Speekly GmbH zur Erfüllung eines Vertrags mit Speekly GmbH übermittelt, gelten die Bestimmungen über die Rechteeinräumung an Content gemäß vorstehenden Absätzen entsprechend.
(7) Der Creator verzichtet hiermit, soweit rechtlich zulässig, auf die ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes, auf das Recht, als Urheber genannt zu werden und auf das Recht auf Zugang zu dem Werk.
- Nutzung des Contents für künstliche Intelligenz
(1) Speekly GmbH entwickelt eigene KI-Systeme, entwickelt KI-Systeme Dritter weiter oder setzt KI-Systeme Dritter ein (ein „KI-System“ meint ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können – alle von Speekly GmbH entwickelten KI-Systeme, weiter entwickelten KI-Systeme Dritter oder durch Speekly GmbH eingesetzten KI-Systeme Dritter nachfolgend „Speekly KI“).
(2) Die Rechteeinräumung im Sinne der Ziffer 5 dieser Creator AGB umfasst ausdrücklich die umfassende Nutzung des erstellten Contents zu Zwecken des Trainings der Speekly KI und der Generierung von Inhalten durch die Speekly KI. Um Zweifel auszuschließen, umfasst die Rechteeinräumung das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe des Contents des Creators jeweils zum Zweck des Trainings der Speekly KI oder der Generierung von Inhalten durch die Speekly KI. Dies umfasst insbesondere die Analyse, Verarbeitung und Speicherung der Videos durch automatisierte Systeme zur Weiterentwicklung von KI-Algorithmen.
(3) Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung sämtlicher im Rahmen dieses Vertrages übermittelten und/oder generierten Daten (nachfolgend "Daten") sowie des Contents für die Zwecke des Trainings, der Entwicklung und der Verbesserung von KI-Systemen. Dies gilt auch, soweit personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO betroffen sind. Der Vertragspartner kann die Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten für das KI-Training jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein solcher Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Datenverarbeitung. Im Falle eines Widerrufs wird Speekly die Nutzung der personenbezogenen Daten für das KI-Training unverzüglich einstellen und diese Daten, sofern gesetzlich zulässig, löschen. Die Nutzung der Daten für das KI-Training erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer nationaler datenschutzrechtlicher Vorschriften.
- Zusicherungen und Gewährleistungen
(1) Der Creator sichert zu und gewährleistet, alle erforderlichen Rechte am Content Dritter, insbesondere von Co-Creatoren zu haben, um Speekly GmbH die Rechte gemäß dieser Creator AGB einzuräumen. Der Creator sichert zu und gewährleistet ferner, alle erforderlichen Einwilligungen Dritter, insbesondere diejenigen der Co-Creatoren, eingeholt zu haben, um den Content Dritter an Speekly GmbH dergestalt zu übertragen, dass Speekly den Content Dritter zu den in diesen Creator AGB aufgeführten Zwecken verarbeiten kann.
(2) Der Creator sichert zu und gewährleistet, dass der von ihm erstellte Content frei von Rechten Dritter ist und eine vertragsgemäße Verwendung des Contents durch die Speekly GmbH keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt.
(3) Der Creator ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend Speekly GmbH mitzuteilen.
- Produktionsmittel
(1) Die an den Creator für die Erstellung des Contents von der Brand zur Verfügung gestellten Produktionsmittel (z.B. das per Content zu bewerbende Produkt der Brand) („Produktionsmittel“) sind Eigentum von Speekly GmbH.
(2) Eine Herausgabepflicht besteht nicht, wenn das Produktionsmittel ausdrücklich von Speekly GmbH an den Creator dauerhaft überlassen wurde. Stellt der Creator den geschuldeten Content nicht fristgemäß auf Speekly bereit oder verweigert der Creator die geschuldete Anpassung gemäß Ziffer 2 Abs. 4, sind überlassene Produktionsmittel auch dann herauszugeben, falls diese dauerhaft überlassen wurden.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch dann, wenn die Übergabe (Besitzverschaffung) der Produktionsmittel an den Creator unmittelbar durch die Brand erfolgt ist.
(4) Verstößt der Creator gegen seine Pflicht zur Herausgabe der Produktionsmittel, so hat er an Speekly GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des allgemeinen Verkaufspreises des Produktionsmittels zu leisten, mindestens jedoch in Höhe von EUR 150,00. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Rechte auf Herausgabe und auf Schadensersatz, wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
- Kündigungsrecht
Speekly GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos in Textform zu kündigen, wenn eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde, es sei denn, die Abhilfe ist im konkreten Fall unmöglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
a. wenn die Brand die Produktionsmittel Gemäß Ziffer 8 nicht rechtzeitig liefert und mit einer Fertigstellung des Contents nicht zu rechnen ist.
b. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten nach Ziffern 7 und 10.
c. Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 11.
d. wesentlicher Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.
- Kundenschutz
(1) Gegenüber Speekly GmbH ist der Creator zum Kundenschutz verpflichtet. Der Creator darf von Kunden (Brands), die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt werden, weder unmittelbar noch mittelbar über Dritte, Aufträge zur Erstellung von Marketing/Brand-Content im Bereich des „User-Generated Content“ wahrnehmen. Der Kundenschutz gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er gilt während des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Speekly GmbH und dem Creator – für die Durchführung eines (Content-)Auftrags – und für die Dauer von drei (3) Monaten nach dessen Beendigung. Unter Vertragsverhältnis ist sowohl die konkrete Beauftragungen des Creators mit der Erstellung von Content als auch eine erst begonnene Bewerbung auf einen Auftrag im Rahmen des allgemeinen Nutzungsvertrages auf Speekly zu verstehen, die dem Creator den Einblick in den gerade aktiv nach Dienstleistern suchenden Kundenstamm von Speekly GmbH ermöglicht.
(2) Bei Verstoß gegen den vorstehenden Absatz ist Creator zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Vergütung aus dem Vertragsverhältnis im Sinne des vorstehenden Absatzes verpflichtet und zwar auch dann, wenn der Content nicht erstellt wird (hypothetische Vergütung). Speekly GmbH behält sich außerdem die Sperrung des Creator-Accounts vor; die Geltendmachung von weitergehenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt ebenfalls vorbehalten.
(3) Ist unklar, ob Brands dem Creator im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind, so muss der Creator nachweisen, dass ihm die Brands außerhalb seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind.
(4) Sperrt Speekly GmbH den Creator von der Nutzung von Speekly, ohne dass für die Sperrung ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Kundenschutzklausel unwirksam, wenn der Creator innerhalb von einem Monat nach der Sperrung schriftlich erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachtet.
- Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Creator verpflichtet sich insbesondere, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen der Brand zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
(3) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.
(4) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
- Freistellung
Der Creator stellt Speekly GmbH von den angemessenen Kosten der Verteidigung gegen
a. alle berechtigten Ansprüche Dritter, welche Dritte gegen Speekly GmbH auf Grundlage der Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Content wegen eines schuldhaften Verhaltens des Creators geltend machen; und
b. alle berechtigten Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der in diesen Creator AGB enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf Ziffer 7) durch den Creator ergeben (Ansprüche Dritter gemäß dieser Ziffer 12 a) und b) nachfolgend „Drittansprüche“).
frei. Die Freistellungsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 12 gilt insoweit nicht, als der Drittanspruch auf einem Verschulden der Speekly GmbH beruht.
(2) Die Verpflichtung des Creators zur Freistellung der Speekly GmbH gilt nur, wenn
a. der Drittanspruch rechtskräftig festgestellt ist,
b. Speekly GmbH den Creator innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Drittanspruch rechtskräftig festgestellt wurde, schriftlich von dem Drittanspruch unterrichtet hat.
- Datenschutz
Soweit Speekly im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die Speekly nicht verantwortliche Stelle ist, oder ein Zugriff auf solche personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Soweit vom Nutzer personenbezogene Daten Dritter an Speekly übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Speekly GmbH ausschließlich im Auftrag des Creators unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die Speekly GmbH wird nicht vereinbart. Speekly GmbH behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten ohne bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag zu sperren.
- Änderungen der AGB
(1) Speekly GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Creator nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
b) wenn die Änderung der Speekly GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
c) wenn gänzlich neue Leistungen der Speekly GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Speekly GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Creator nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Creator ist.
(2) In einem solchen Fall wird die Speekly GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Creator bei der Speekly GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
(3) Widerspricht der Creator den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Speekly GmbH wird den Creator mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Creator können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
- Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
(2) Die Aufrechnung durch den Creator ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber Speekly GmbH durch den Creator ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Speekly GmbH möglich.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder diesen nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht der Speekly GmbH, einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Creators in ausländischen Märkten werden Übersetzungen zur Verfügung gestellt, die jedoch lediglich der besseren Verständlichkeit dienen.