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Brand AGB

Speekly Brand AGB – Version 4: zuletzt geändert am 08.11.2024

Hinweis: Die nachfolgend verwendeten Personenbezeichnungen und Pronomen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Präambel

Die Speekly GmbH, Stolberger Str. 90 D, 50933 Köln (nachfolgend „Speekly GmbH“) ist Betreiber der Plattform Speekly (nachfolgend „Speekly“). Der Zugang zu Speekly erfolgt unter der Web-Adresse www.speekly.de (nachfolgend Webseite).

Speekly GmbH ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), entsprechend den nachfolgenden Bedingungen die Erstellung von Video- und Fotoinhalten (nachfolgend „Content“) durch einen externen unterbeauftragen Anbieter (nachfolgend „Creator“) in Auftrag zu geben und Recht zur Nutzung hieran zu erwerben. Die nachfolgenden AGB (die „Speekly Brand AGB“) regeln die Nutzung der Speekly durch Brands, das Rechtsverhältnis in Bezug auf Content Erstellung sowie die weiteren Rechtsverhältnisse zwischen Speekly GmbH und der Brand.

  1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Speekly Brand AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und den Brands. Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Speekly Brand AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein textförmlicher Vertrag bzw. unsere textförmliche Bestätigung maßgebend. Gegenüber Creators gelten die Speekly Creator AGB.

(2) Brands können ausschließlich Unternehmer sein. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). Eigene Geschäftsbedingungen der Brands gelten nicht, auch wenn die Speekly GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  1. Leistungsgegenstand

(1) Speekly GmbH erstellt gemäß Auftrag und Briefing der Brand den bestellten Content entsprechend der Spezifikationen und überlässt der Brand gemäß Ziffer 6 im Zeitpunkt der Abnahme das zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hieran gegen Zahlung einer Vergütung gemäß Ziffer 5. Dieser Content dient insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und zu anderen Aktivitäten der Werbung und Produktvermarktung.

(2) Der Zugang von Brands zu Speekly erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos auf der Webseite unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen (nachfolgend „Account“) gemäß Ziffer 4. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Brands die vorliegenden Speekly Brand AGB akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können Brands die Leistungen von Speekly in Anspruch nehmen.

(3) Für die Erstellung eines Contents erteilt die Brand einen Auftrag an Speekly GmbH über Speekly. Speekly GmbH wird für die Erstellung des Contents einen Creator unterbeauftragen. Speekly wird für die Erstellung des Contents dabei auf denjenigen externen Dienstleister als Creator zurückgreifen, den die Brand über Speekly ausgewählt hat. Der Content wird der Brand auf elektronischem Weg über Speekly zum Download zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen:

a. Die Brand erstellt eine Beschreibung des gewünschten Contents mit Spezifikationen (nachfolgend „Briefing“) und übermittelt dieses über die vorgesehenen Funktionen auf Speekly (nachfolgend „Auftrag“, vgl. Ziffer 3).

b. Die über Speekly angebundenen Creators können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Contents bewerben. Hierfür erstellen die Creators digitale Bewerbungen.

c. Die Brand kann die Bewerbungen einsehen und anschließend eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Contents durch Speekly GmbH unterbeauftragt werden soll. Die Creators können bis zur Auswahl durch die Brand ihre Bewerbung auch jederzeit ohne Angaben von Gründen wieder zurückziehen.

d. Speekly GmbH erteilt dem ausgewählten Creator anschließend einen Auftrag zur Erstellung des Contents gemäß des Briefings in eigener Verantwortung und im eigenen Namen. Ein Vertrag zwischen der Brand und dem Creator kommt nicht zustande.

e. Nach Erstellung des Contents durch den Creator wird dieser den Content auf Speekly hochladen und somit Speekly GmbH sowie der Brand zugänglich machen. Das Hochladen des Contents stellt noch keine Abnahme durch die Brand dar (unten zu 6.).

  1. Vertragsabschluss

(1) Durch Verwendung der auf Speekly hierfür vorgesehenen Bestellfunktion (Betätigung des Buttons „Zahlen“) gibt die Brand einen verbindlichen Auftrag zur Erstellung eines dem Auftrag entsprechenden Contents an Speekly GmbH ab und erkennt die Geltung dieser AGB für den Auftrag an. Der Auftrag beinhaltet Angaben zu den folgenden Punkten:

a. zu bewerbendes Produkt und Produktbeschreibung
b. Länge des Contents
c. Seitenverhältnisse
d. gewünschte Form der Bearbeitung
e. Zusätzliche technische und inhaltliche Anforderungen gemäß Auftragserstellung, ohne Einschränkung der Weisungsfreiheit der Creators (Briefing)
f. Ablauf des Contents, Aufruf zu einer Handlung (Call to Action) und „Dont‘s“ (Briefing)

(2) Der verbindliche Abschluss des Vertrages erfolgt durch Zusendung einer Bestätigung von Speekly GmbH per E-Mail an die Brand, wobei eine Annahmefrist von zwei Wochen gilt.

(3) Speekly GmbH ist zur Annahme des Angebotes der Brand nicht verpflichtet.

(4) Die Brand kann innerhalb des erteilten Auftrags noch kostenpflichtige Zusatzleistungen des Creators zusätzlich buchen; eine entsprechende verbindliche Vertragsergänzung und Preiserhöhung wird entsprechend des o.g. Ablaufs kommuniziert und dokumentiert.

(5) Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften des Contents bedarf zu ihrer Wirksamkeit eine Bestätigung durch die Speekly GmbH in Textform.

(6) Die Leistungen der Speekly GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z.B. hinsichtlich lauterer Wettbewerbspraktiken) und dienen nicht der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten der Brands (z.B. Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern).

(7) Die Speekly GmbH sendet den Brands eine Bestätigung über die Bestellung von kostenpflichtigen Leistungen nebst den AGB sowie der Datenschutzerklärung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse zu. Informationen zum Vertragsverhältnis sind ferner dem jeweiligen Nutzerkonto zu entnehmen. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

  1. Eröffnung des Nutzer-Accounts

(1) Vor Nutzung von Speekly muss jede Brand einen Account erstellen und die hierbei geforderten Angaben machen. Die Brand ist dabei die Inhaberin des Accounts. Der Account kann von mehreren Mitgliedern genutzt werden (z.B. Mitarbeiter). Die Angaben zur Brand und den einzelnen Mitgliedern müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.

(2) Bei Eröffnung des Accounts muss der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die Eröffnung des Accounts darf nur im Namen und auf Rechnung der Brand selbst erfolgen. Die Eröffnung eines Accounts für Dritte ist untersagt.

(3) Bei Eröffnung eines Accounts für eine juristische Person oder Gesellschaft muss die handelnde Person hierzu vertretungsberechtigt sein. In diesem Fall ist die vertretene juristische Person oder Gesellschaft der ‚Nutzer‘ im Sinne dieser AGB.

(4) Bei der Eröffnung des Accounts werden durch den Nutzer Zugangsdaten erstellt (Zugangsname und Passwort). Dies gilt auch für Mitglieder innerhalb eines Accounts. Die Zugangsdaten sind durch den Nutzer geheim zu halten. Der Nutzer hat zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um jeden Zugriff von Unbefugten zu verhindern.

(5) Nach erfolgreicher Eröffnung des Accounts stehen der Brand die Leistungen von Speekly zur Verfügung. Soweit diese durch Speekly GmbH kostenpflichtig erbracht werden, wird die Brand zur Aufgabe eines verbindlichen Auftrags an Speekly GmbH gemäß Ziffer 3 aufgefordert.

(6) Die Berechtigung von Brands zur Inanspruchnahme von Leistungen besteht nur für den Inhaber des Accounts sowie die Mitglieder des Accounts. Eine Weitergabe der persönlichen Login-Daten an Dritte ist nicht erlaubt. Sollten Brands den Verdacht haben oder wissen, dass ihr Zugang unberechtigt von Dritten genutzt wird, müssen sie dies umgehend unter der E-Mail-Adresse info@speekly.de an Speekly GmbH melden.

(7) Brand trägt ferner Sorge dafür, dass die erforderlichen Mindestvorkehrungen für die Nutzung von Speekly Hardware- und Softwareseitig getroffen sind. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung der Brands an das Internet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt den Brands.

(8) Speekly GmbH bemüht sich stets sicherzustellen, dass die Webseite ohne Unterbrechungen zur Verfügung steht und Übermittlungen fehlerfrei sind. Dies kann jedoch nicht jederzeit gewährleistet werden. Der Zugriff auf die Webseite kann ferner gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung neuer Einrichtungen zu ermöglichen. Speekly GmbH bemüht sich, die Dauer und Häufigkeit dieser vorübergehenden Unterbrechung zu begrenzen.

  1. Vergütung; Zahlung; Stornierung

(1) Mit Erteilung des Auftrages schuldet die Brand die Zahlung der vollständigen (Grund-) Vergütung. Die Höhe der Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird vor Erteilung des Auftrages auf Speekly angezeigt. Sie erhöht sich ggf. während des laufenden Auftrags, wenn die Brand eine kostenpflichtige Zusatzleistung des Creators innerhalb des erteilten Auftrags zubucht oder einem solchen Angebot vom Creator zustimmt.

(2) Die Zahlung erfolgt durch die Verwendung von Stripe, Inc. (https://stripe.com/de) als Zahlungsdienstleister. Die verwendeten Zahlungsdaten der Brand können auch im Account der Brand auf Speekly gespeichert werden und für künftige Zahlungen verwendet werden.

(3) Die Brand kann einen erteilten Auftrag durch Kontaktaufnahme mit dem Speekly Support (mailto: info@speekly.de) stornieren. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits eine oder mehrere Bewerbungen für den Auftrag auf Speekly bereitgestellt worden, erhält die Brand die Vergütung abzüglich einer Stornierungsgebühr von EUR 15,00 (zzgl. Umsatzsteuer) als Guthaben auf dem Account der Brand zurückerstattet. Nach Auswahl eines Creators ist eine solche Stornierung durch die Brand nicht mehr möglich.

(4) Die Brand ist verpflichtet, die Auswahl einer passenden Bewerbung binnen maximal 28 Tagen zu treffen und zudem innerhalb dieser Frist die notwendigen Produktionsmittel (siehe nachfolgende Ziffer 6) bereitzustellen. Mit Ablauf der Frist wird der Vertrag automatisch beendet. Die Brand erhält die geleistete Zahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr als Guthaben auf dem Account der Brand zurückerstattet, die bei ausbleibender Auswahl einer Bewerbung EUR 15,00 und bei erfolgter Auswahl, jedoch ausbleibender Bereitstellung der Produktionsmittel 40% des Auftragswerts (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) entspricht.

(5) Die Brand kann ferner über die Webseite https://speekly.de/credit-pack Guthaben aufladen, welches beim Bezahlvorgang im Rahmen der Auftragserteilung zur Zahlung verwendet werden kann. Das Guthaben steht für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kauf zur Verfügung. Das aktuelle Guthaben wird nach Abschluss des Bezahlvorgangs als „verbleibendes Guthaben“ angezeigt.

(6) Die Brand kann ferner ein Abonnement abschließen. Im Rahmen des jeweiligen Abonnements steht der Brand eine maximale Anzahl an Videos zur Verfügung, die monatlich gebucht werden kann. Der Abschluss des Abonnements erfolgt über https://speekly.de/abo durch Zahlung der jeweiligen Vergütung über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. Hierfür legt die Brand ein Konto auf der Webseite des Zahlungsdienstleisters an. Das Abonnement kann jederzeit über das Konto des Zahlungsdienstleisters gekündigt werden. Wird das monatlich gebuchte Kontingent nicht aufgebraucht, kann dies für den Folgemonat nicht übernommen werden.

(7) Speekly GmbH wird eine den Vorschriften des § 14 UStG entsprechende Rechnung erstellen. Die Rechnungen können der Brand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Speekly GmbH kann der Brand Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.

(8) Gerät die Brand mit Zahlungen in Verzug, so hat Speekly GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber der Brand zu verweigern und den Zugang zu Speekly zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Speekly GmbH wegen Zahlungsverzugs der Brand bleiben unberührt.

  1. Abnahme; Rechteübertragung

(1) Der beauftragte Content wird nach Erstellung über Speekly für die Brand zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Legt ein Creator auf Speekly eine finale Contentlieferung vor bzw. lädt diese hoch, so hat die Brand 10 Tage Zeit ab Upload-Zeitpunkt, die Contentlieferung zu akzeptieren oder eine Überarbeitung anzufordern. Erfolgt keine Aufforderung zur Überarbeitung, gilt der gelieferte Content als abgenommen.

(2) Die Möglichkeit des Downloads und der Abspeicherung als Foto- oder Video-Datei durch die Brand ist erst eröffnet, wenn die Brand die Abnahme des Contents durch Betätigung des Buttons „Annehmen“ im Reiter „Lieferungen” erklärt.

(3) Mit Abnahme des Contents nach vorstehendem Absatz wird der Brand das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem Content für alle bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten eingeräumt. Hierzu gehören insbesondere alle Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutz- und Urheberrechte. Außerdem gehört hierzu das Recht, den Content auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten sowie das Recht zur nicht öffentlichen und zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung, auch durch Bild-, Ton- oder sonstige Informationsträger, das Recht zur Nutzung, Bereitstellung und Verwertung in Datennetzen und Onlinediensten einschließlich des Rechts, die Ergebnisse den Nutzern der vorgenannten Netze und Dienste zum Abruf und zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin gehört hierzu, soweit nicht eine entsprechende Einschränkung vereinbart wurde, das Recht der redaktionellen und werblichen Verwertung (jeweils und insbesondere in Print/ePaper-Veröffentlichungen, einschließlich Kundenmagazinen/ Broschüren, in elektronischen Ausgaben/Anwendungen, in Internet- und mobilen Angeboten sowie innerhalb von Social Media Kanälen wie z.B. Facebook, Instagram und YouTube), auch für Zwecke der Eigenwerbung der Brand (z.B. in Präsentationen, Darstellung von Case Studies auf Websites etc.), im Rahmen von Werbeanzeigen in beliebigen Print- und Onlinemedien, für TV- und Kinowerbung, für Werbung im Internet (Banners, Social Media etc.), für PR-Zwecke und für die Abbildung von Produkten und deren Verpackungen, einschließlich der Nutzung am Point of Sale (z.B. Flyer und Aufsteller), für Schaufenster-Werbung, im Rahmen von On-the-Ground-Dekoration, für die Bewerbung auf Plakaten/Litfaßsäulen und für Werbematerial-Sonderdrucke (z.B. Broschüren) sowie die Nutzung im Rahmen von begleitenden Kampagnen.

(4) Der Content darf unter Wahrung sämtlicher Persönlichkeitsrechte bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung).

(5) Die Brand hat das Recht, Dritten Nutzungsrechte an dem Content nach vorstehenden Absätzen einzuräumen (Recht zur Unterlizenzierung).

(6) Von der Rechteeinräumung nach vorstehenden Absätzen 3 bis 5 ist ausdrücklich nicht umfasst das Recht, den Content ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz („KI-Systeme“) zu verwenden, insbesondere ihre Beiträge als Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze in ein KI-System einzuspeisen, sie in ein KI-System als Prompt (Input) einzugeben und das von dem KI-System generierte Ergebnis (Output) im Rahmen der genannten Nutzungsarten beliebig zu verwerten. Dieses Recht bleibt Speekly vorbehalten und wird nicht übertragen.

(7) Die Brand räumt Speekly ein einfaches zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht, den Content ganz oder teilweise zum Zwecke der Eigenwerbung sowie PR- und Marketingzwecken zu nutzen, zu verwerten und zu bearbeiten. Dies umfasst insbesondere die Nutzungsarten im Sinne der vorstehenden Absätze 3 bis 5.

  1. Produktionsmittel

(1) Stellt die Brand für die Produktion eines Contents Produktionsmittel (z.B. Samples der zu bewerbenden Produkte) zur Verfügung, werden diese Eigentum von Speekly GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Brand den Besitz an den Produktionsmitteln unmittelbar dem beauftragten Creator verschafft. Der Brand steht insoweit gegenüber Speekly GmbH kein Herausgabe- oder Ersatzanspruch zu.

(2) Auf schriftliches Verlangen der Brand wird Speekly GmbH sich bemühen, die Produktionsmittel an die Brand zurückzugeben; jedoch nicht, soweit die Produktionsmittel bei vertragsgemäßer Erstellung des Contents ohnehin planmäßig verbraucht werden und dadurch als Sache untergehen. Ein Anspruch auf Rückgabe von Produktionsmitteln besteht jedoch auch grundsätzlich nicht.

  1. Allgemeine Verhaltenspflichten

Die Brand ist verpflichtet,

a. bestehende gesetzliche Vorgaben, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, DS-GVO) sowie behördliche Anordnungen einzuhalten,

b. bei der Verwendung von Speekly nur Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, zu deren Angebot oder Verbreitung sie gesetzlich befugt sind, dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, keine Angaben oder Äußerungen zu tätigen oder Daten und Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere Verherrlichung von Gewalt) oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren,

c. manipulative Verhaltensweisen zu unterlassen,

d. die übrigen in diesen AGB festgelegten Pflichten einzuhalten und
e) vergebene Zugangsdaten nur durch den jeweils Berechtigten zu nutzen und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

  1. Kündigung vom Vertrag

Speekly GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag aus folgenden Gründen fristlos in Textform zu kündigen, wenn eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde, es sei denn, die Abhilfe ist im konkreten Fall unmöglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

a. Nicht fristgemäße Mitwirkung nach Ziffer 5 Abs 4
b. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der allgemeinen Verhaltenspflichten nach Ziffer 8 durch die Brand
c. Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 13
d. wesentlicher Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
e. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brand

  1. Gewährleistung

(1) Die Brand hat vor Aufgabe des Auftrags nach Ziffer 3 Abs. 1 überprüft, dass die Spezifikationen des Contents gemäß Briefing ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

(2) Zum Zwecke der Produktion gemäß Briefing und Auftrag räumt die Brand der Speekly GmbH sämtliche Nutzungsrechte an etwaigen den von ihr zur Verfügung gestellten Inhalten zur Durchführung des Auftrags ein. Dies umfasst insbesondere die Integration der von der Brand oder Dritten in deren Auftrag evtl. lizenzpflichtiger angelieferten Inhalte (Foto, Video, Audio, Text) in die Produktion und Postproduktion, d.h. umfassende Bearbeitung aller genannten Inhalte zur Erstellung der fertigen Produktion und (künstlerische) Bearbeitung von o.g. Inhalten und Video-/Audio-Rohmaterial durch den Creator.

(3) Speekly GmbH gewährleistet, dass die Spezifikationen des Contents gemäß dem Briefing erfüllt werden.

(4) Soweit die Spezifikationen des Contents nach Abs. 2 eingehalten sind, steht es im freien Ermessen von Speekly GmbH, den gelieferten Content nach den Wünschen der Brand zu verändern oder weiterzubearbeiten. Hierbei wird Speekly GmbH vorbehaltlich Ziffer 6 Abs. 1 einen (1) angemessenen Bearbeitungswunsch der Brand ohne Berechnung zusätzlicher Vergütungen über den Creator umsetzen lassen. Jeder weitere Bearbeitungswunsch wird nur bei etwaiger Vereinbarung über eine weitergehende Vergütung umgesetzt. Einen Wunsch der Brand auf Austausch des gewählten Creators wird Speekly GmbH (sofern nicht ein mangelhafter Content vorliegt) nach freiem Ermessen prüfen; einen solchen Austausch wird Speekly GmbH regelmäßig in Betracht ziehen, wenn im Content Gestaltungsmittel gewählt wurden, die die Brand oder das im Content beworbene Produkt in einer für die Brand offensichtlich nicht zumutbaren Weise darstellen.

  1. Verletzung von Rechten Dritter

(1) Eine Haftung von Speekly GmbH für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Speekly GmbH zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt durch die Brand außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.

(2) Die Brand stellt die Speekly GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Speekly GmbH aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Brand geltend machen. Insoweit hat die Brand auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch die Brand erfolgt nicht, wenn diese die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Insbesondere wird die Brand die Speekly GmbH bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen die Brand selbst geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gegen die Brand, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(3) Die Brand ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend der Speekly GmbH mitzuteilen.

  1. Haftungsbegrenzung und Verantwortlichkeit

(1) Speekly GmbH haftet im Rahmen des Vertragsverhältnisses abschließend wie folgt:

a. Speekly GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
b. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Speekly GmbH bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Regelung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Diese Haftung ist jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten Mitarbeiter, Vertreter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Speekly GmbH entsprechend.

(3) Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, wie etwa Produkthaftungsgesetzes oder bei Datenschutzverstößen, bleibt unberührt.

(4) Soweit ein Anspruch der Brand gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch der Brand gegenüber Speekly GmbH in der Weise zurück, dass diese zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. Speekly GmbH wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche der Brand diesen gegenüber notwendig sind, an die Brand abtreten.

(5) Speekly GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Die Brand hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind.

(6) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Fristbeginn, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

  1. Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Speekly GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen der Brand zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

(3) Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.

(4) Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

  1. Monitoring

Speekly GmbH ist befugt, zur Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten die Nutzung von Produkten zu überwachen. Speekly GmbH ist weiter berechtigt, jede Maßnahme zu ergreifen, die erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten nachzukommen.

  1. Schutz der Rechte von Speekly GmbH

Den Brands ist es untersagt,

a. Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen von Speekly außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen,
b. diese zu entfernen, verändern oder zu verdecken oder
c. Produkte nach Abnahme zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden.
d. Kommt die Kontaktaufnahme zwischen der Brand und einem Creator über Speekly zustande, ist es der Brand untersagt, für selbigen oder einen künftigen Auftrag innerhalb der nächsten 3 Monate außerhalb der Plattform Kontakt zum jeweiligen Creator aufzunehmen. Erfolgt eine Kontaktaufnahme entgegen der vorstehenden Bestimmung außerhalb von Speekly, ist die Brand zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrages der Vergütung für den Content verpflichtet, für den die Brand den Auftrag erteilt hat und zwar auch dann, wenn der Content nicht erstellt wird (hypothetische Vergütung). Speekly GmbH behält sich außerdem die Sperrung des Brand-Accounts vor; die Geltendmachung von weitergehenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt ebenfalls vorbehalten. Dasselbe gilt für die Kontaktaufnahme von Creators gegenüber Brands entsprechend. Zusatzleistungen im Rahmen eines Auftrags oder weiterführende Kollaborationen können über den Speekly Chat (gemäß Ziffer 3 Abs. 4) angeboten, angefragt und vereinbart werden.

  1. Änderungen der AGB

(1) Speekly GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für die Brands nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
a. wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
b. wenn die Änderung der Speekly GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
c. wenn gänzlich neue Leistungen der Speekly GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Speekly GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis mit der Brand nicht zu deren Lasten beeinträchtigt wird;
d. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Brands ist

(2) In einem solchen Fall wird die Speekly GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die von der Brand bei der Speekly GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.

(3) Widerspricht die Brand den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Speekly GmbH wird die Brand mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

(4) Die Brands können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

  1. Datenschutz

Soweit Speekly im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die Speekly nicht verantwortliche Stelle ist, oder ein Zugriff auf solche personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner vorab eine den jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. Soweit von der Brand personenbezogene Daten Dritter an Speekly übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Speekly GmbH ausschließlich im Auftrag der Brand unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Die Brand bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die Speekly GmbH wird nicht vereinbart. Speekly GmbH behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten ohne bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag zu sperren.

  1. Kundenreferenzen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder die Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt die Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für Speekly GmbH zu dienen.
Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. Speekly GmbH darf bei der Darstellung der Referenz sowohl den Firmen- bzw. Brandnamen als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen wie z.B. die Branche verwenden.

(2) Die Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. Speekly GmbH wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 30 Tagen durchführen.

  1. Nutzung von KI-Systemen

(1) Speekly GmbH ist berechtigt, bei der Erbringung aller Leistungen nach diesen Speekly AGB eigene KI-Systeme und KI-Systeme Dritter, insbesondere generative KI-Systeme zu nutzen. Ein „KI-System“ meint ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.

(2) Das gilt insbesondere für, aber nicht beschränkt auf, den Einsatz sogenannter Large Language Models („LLMs“) wie die GPT-Serie sowie Bilderzeugungsmodelle wie Stable Diffusion, DALL-E und Midjourney.

(3) Speekly GmbH haftet für die Nutzung von KI-Systemen gegenüber der Brand nach Maßgabe der Ziffer 12.

(4) Die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen und Pflichten gelten auch für die Erstellung des Contents durch KI. Speekly GmbH wird die Brand darauf hinweisen, wenn der Content durch KI Nutzung erstellt worden ist.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Die Speekly GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die von der Brand bei Speekly hinterlegte E-Mail-Adresse schicken. Die Brand wird diese E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.

(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber Speekly GmbH durch die Brand ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Speekly GmbH möglich.

(4) Die Aufrechnung durch die Brand ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern die Brand Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die Brand in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder hat sie diesen nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht der Speekly GmbH, einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Brands in ausländischen Märkten werden Übersetzungen zur Verfügung gestellt, die jedoch lediglich der besseren Verständlichkeit dienen.