Gesundheitswerbung im Video folgt denselben Gesetzen wie auf der Website, HWG, HCVO und LMIV gelten unabhängig vom Format. Der Unterschied liegt in der Umsetzung: Ein Creator spricht frei, improvisiert und ist schneller live, als eine Rechtsabteilung mitlesen kann. Wer das im Briefing berücksichtigt, mit klaren Formulierungshilfen statt vager Vorgaben, mit Ich-Perspektive statt Wirkungsversprechen, nimmt das Risiko raus, bevor es entsteht.
Wie immer gilt: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt dir eine praktische Orientierung für den Alltag mit UGC-Content.
Speekly arbeitet ausschließlich mit geprüften Creators, die Erfahrung im Health-Bereich haben und wissen, wie man glaubwürdig bleibt, ohne ins rechtliche Risiko zu laufen.